Unser Service für Sie


Das Vorgespräch

Rufen Sie uns an und vereinbaren Sie einen Termin für ein Beratungsgespräch. Wir nehmen uns gern Zeit für Sie und besuchen Sie zu Hause, um die aktuelle, individuelle Pflegesituation zu besprechen. Es ist uns wichtig, dabei Angehörige und gegebenenfalls Pflegepersonen mit einzubeziehen.

Natürlich beraten wir Sie auch zu allen Möglichkeiten der Kostenübernahme durch verschiedene Kostenträger.

Das Angebot

Auf Grundlage des Vorgespräches erstellen wir einen kostenlosen Vorschlag für einen Pflegeplan, der individuell auf Ihre Bedürfnisse zugeschnitten ist. In diesem Plan ist unser Leistungsangebot detailliert aufgeführt.

Unser pflegerisches Ziel bei der Aufstellung des Plans ist es, unseren Patienten die größtmögliche Unabhängigkeit in einem Leben zu bieten, das durch Wohlbefinden und hohe Lebensqualität geprägt ist. Die Erhaltung oder Wiedergewinnung der Fähigkeiten, die hierzu notwendig sind, hat höchste Priorität.

Gerne erklären wir Ihnen die angebotenen Leistungen im Detail und stehen Ihnen zu allen Fragen und Unklarheiten Rede und Antwort.

Der Vertrag

Wenn alle offenen Fragen geklärt sind und es zu einer Einigung unter allen Beteiligten kommt, erhalten Sie von uns einen Pflegevertrag. Für den Patienten wird eine Dokumentationsmappe angelegt, die in der Wohnung verbleibt. In dieser Mappe wird ein Exemplar des Vertrages aufbewahrt. Außerdem werden hier alle durchgeführten Pflegeleistungen sowie Besonderheiten und sonstige Vermerke transparent dokumentiert und sind somit jederzeit von Angehörigen einsehbar.

Der Pflegevertrag ist jederzeit der aktuellen Gesundheitssituation flexibel anpassbar.

Unsere Leistungen

Leistungen über die Pflegeversicherung nach SGB XI

Die Pflegeversicherung und ihre Leistungen wurden 1995 eingeführt. Grundlage für die Inanspruchnahme von Leistungen ist die Einstufung in einen Pflegegrad. Die Einstufung in einen der fünf Pflegegrade erfolgt durch den Medizinischen Dienst der Krankenversicherung (MdK).
Die Leistungen selbst sind länderspezifisch geregelt und meist in sogenannten Leistungskomplexen definiert.
Aktueller Leistungskatalog
Alle angegebenen Leistungen können selbstverständlich auch ohne Pflegegrad durch eigene Kostenübernahme vereinbart werden.

Behandlungspflege nach SGB V

Behandlungspflege sind Leistungen, die auf ärztliche Anordnung durch Pflegekräfte aus dem Bereich der Gesundheits- und Krankenpflege, der Kinderkrankenpflege, und der Altenpflege erbracht werden. Diese Aufgaben umfassen unter anderem Medikamentengabe, Blutdruck- und Blutzuckermessung, Insulingabe, Injektionen und Kompressionstherapie. Aber auch Wundversorgung akuter und chronischer Wunden durch unsere geschulten Wundexpert(in)en ICW oder onkologischen Leistungen wie parenterale Ernährung, Portversorgung oder spezielle Schmerzmedikation für Klienten in palliativer Situation.

Auch Grundpflege und Hauswirtschaftliche Unterstützung, können für eine begrenzte Zeit, vorausgesetzt es liegt keine Pflegebedürftigkeit nach § 14 SGB XI vor, über Behandlungspflege verordnet und erbracht werden.

Voraussetzung ist eine aktuelle, gültige Verordnung durch den behandelnden Arzt.

Die Kostenübernahme durch die Krankenkasse ist nur gewährleistet, wenn die Bedingungen nach den aktuell gültigen Hauskrankenpflegerichtlinien gegeben sind.

Richtlinien der GKV